Wir handeln bei allen unseren Aktivitäten unter Berücksichtigung der entsprechenden Gesetze, Regeln und Vorschriften des Landes, in dem wir tätig sind.
Mit unserer systematischen Herangehensweise (Vorbeugen – Aufdecken – Reagieren) schaffen wir optimale Voraussetzungen, damit Verstöße gegen Compliance-Anforderungen vermieden bzw. wesentlich erschwert werden sowie eingetretene Verstöße erkannt und entsprechend behandelt werden.
Die Unternehmenswerte, die Leitlinien und der Zollner Verhaltenskodex bilden die Basis unserer Compliance-Kultur und spiegeln unsere grundlegende Haltung sowie die Erwartungen in unserem Unternehmen wie auch hinsichtlich der Lieferkette wider. Sie dienen in erster Linie der Prävention gegen mögliche Regelbrüche und Risiken.
Compliance-Anforderungen werden fortlaufend durch Verantwortliche identifiziert, analysiert, bewertet und in die Regelwerke integriert. Bei der Umsetzung neuer Maßnahmen unterstützt ein Corporate Compliance-Team beratend und koordinierend.
Trotz aller Maßnahmen können Lücken bei der Einhaltung von Gesetzen oder Regelungen auftreten. Regelverstöße einzelner Personen können grundsätzlich nicht verhindert werden. Daher geben wir sowohl unseren Mitarbeitenden als auch externen Personen die Möglichkeit, Bedenken in Bezug auf jegliche Art von gesetzeswidrigem Verhalten und Verstößen gegen Menschenrechte, den Zollner Verhaltenskodex oder unsere internen Richtlinien sowie hinsichtlich der Lieferkette über das Hinweisgebersystem Zollner SpeakUp zu melden.
Alle dort mitgeteilten Meldungen oder Auffälligkeiten werden individuell untersucht und führen optimalerweise zu einer Abstellung inakzeptabler Zustände. Die kontinuierliche Optimierung der bestehenden Managementsystem-Prozesse verhindert zudem ein Wiederauftreten.
Folgender Organisationscode führt zum SpeakUp®-Meldeportal der Zollner Elektronik AG: 107665
Alle Informationen zum Meldevorgang sind in der SpeakUp Policy abrufbar.
Das Zollner SpeakUp-Hinweisgebersystem ist für anonyme als auch personalisierte Meldungen weltweit und rund um die Uhr in mehreren Sprachen verfügbar. Das Corporate Compliance Team steht für Fragen jederzeit zur Verfügung und ist unter folgender E-Mail zu erreichen: speakup@zollner.de
Der Sorgfaltsmaßstab für deutsche Unternehmen im Bereich Lieferketten-Compliance wurde mit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) deutlich verschärft. Ziel davon ist die Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte, indem Kinder- und Zwangsarbeit sowie gesundheitsschädliche und ausbeuterische Arbeitsbedingungen und die Zerstörung natürlicher Ressourcen verhindert werden.
Dazu müssen regelmäßig Risikoanalysen sowohl für spezielle Risiken als auch auf Zulieferebene erstellt werden sowie verpflichtende Maßnahmen bei erhöhtem Risiko getroffen und über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten berichtet werden: Zollner Supply Chain Due Diligence Report – BAFA.
Aber nicht nur der deutsche Gesetzgeber erhöht die Pflichten bezüglich der eigenen Wertschöpfungskette. Auch die EU setzt sich für mehr Transparenz in den Lieferketten europäischer Unternehmen sowie zu einem deutlich verschärften Rechtsrahmen im Bereich Lieferketten-Compliance ein. Die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sind wirksame Instrumente zur Verpflichtung von Unternehmen zur Einhaltung bestimmter Sorgfaltsmaßstäbe in den Lieferketten.
Als Elektronik- und Mechatronikdienstleister beschäftigen wir bei Zollner mehr als 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 25 Standorten weltweit und verfügen über einen ausgeprägten Lieferanten-Pool von mehr als 8.000 Lieferanten.
Besonders in unternehmerischer Hinsicht legen wir großen Wert auf die Achtung von Menschen- und Umweltrechten, sowohl in unserem Unternehmen als auch in den Lieferketten. Wir sorgen für relevante Standards bei den Arbeitsbedingungen und einen respektvollen Umgang miteinander, denn das Wohlbefinden aller Beteiligten ist für uns von erheblicher Bedeutung.
Unsere Zollner Human Rights Policy – Grundsatzerklärung zu Menschenrechten spiegelt diese Überzeugung wider und ergänzt den unternehmensweit gelebten Zollner Verhaltenskodex, der in Anlehnung an internationale Standards wie die Verhaltensgrundsätze der Responsible Business Alliance (RBA), den DIN ISO 26000 Leitfaden gesellschaftlicher Verantwortung und des Global Compact der Vereinten Nationen erstellt wurde.
Zweck der Grundsatzerklärung ist es, unser dauerhaftes Engagement für die Achtung der Menschenrechte bei der Durchführung aller unserer Geschäftstätigkeiten im Bereich unseres eigenen Geschäftsfeldes, aber auch in Bezug auf unsere mittelbaren und unmittelbaren Zulieferer zu bestätigen.
Darüber hinaus soll sie dazu dienen, Mechanismen darzulegen, um die Implementierung unserer Strategie zur Vorbeugung der für das Unternehmen relevanten menschenrechtlichen Risiken zu verhindern bzw. zu minimieren und somit ein hohes Maß an Menschenrechtsschutz gewährleisten.